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Rathaus

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise. Im Bereich Breisgau-Hochschwarzwald ist dies die Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald (ALB).

Tipp: Über das für Umkirch geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten der ALB näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.

Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Verfahrensablauf

Antragsformulare liegen im Rathaus aus. Diese werden zur weiteren Bearbeitung an die ALB weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

Abfallsatzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

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