Wirtschaftserlaubnis (Vorübergehend auf Widerruf)
§ 12 Gaststättengesetz Gestattung
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
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Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
Die Gestattung wird auf Antrag erteilt. Voraussetzung hiefür ist, dass der besondere Anlass gegeben ist. Ob dieser vorliegt prüft die Gemeinde.
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