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Rathaus

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch öffentliche Verkehrsmittel.

Die Beförderungskosten für Schüler der Umkircher Schulen werden ab einer Mindestentfernung von 3 km vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in folgenden Fällen erstattet:

1. Wenn bereits für zwei Kinder Schülerbeförderungskosten bezahlt werden, erhält das dritte Kind die Regio-Karte A kostenlos. Hierzu muss die Erklärung zur Eigenanteilszahlung im Rechnungsamt abgegeben werden.                                                                                                                 

2. Bei "unbilliger Härte" (z. B. Bezug von Sozialhilfe) kann der Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen werden. Hierzu muss der Antrag auf Erlass des Eigenanteils im Rechnungsamt abgegeben werden.

In diesen beiden Fällen erhalten die Schüler im Schulsekretariat die Berechtigungsabschnitte zum Lösen der Schülermonatskarten, die sie an den Verkaufsstellen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) abgeben können und eine Regio-Karte A hierfür erhalten.

Bei Verlust einer Schülermonatskarte wird kein Ersatz geleistet.

Es gilt die Satzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über die Erstattung der notwendingen Schülerbeförderungskosten vom 18. Mai 1995 in der geänderten Fassung vom 06. November 2002.

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