Straßenunterhaltung
Soweit es sich um Gemeindestraßen handelt,obliegt die Straßenunterhaltung der Gemeinde. Hinweise für Verkehrsgefährdende Straßenschäden nimmt das Bauamt entgegen.
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Soweit es sich um Gemeindestraßen handelt,obliegt die Straßenunterhaltung der Gemeinde. Hinweise für Verkehrsgefährdende Straßenschäden nimmt das Bauamt entgegen.