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Rathaus

Haushaltsbescheinigung

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind amtlich nachzuweisen. Diesem Zweck dient diese Haushaltsbescheinigung, die der Familienkasse vorzulegen ist.

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Zugehörigkeit zu
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