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Rathaus

Bestattungswesen

Der Tod einer Person muss von einem Arzt festgestellt werden. Dieser stellt dann den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung aus. Die beiden Dokumente müssen dem Standesamt des Sterbeortes zusammen mit der Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) des Verstorbenen vorgelegt werden. Der Standesbeamte beurkundet daraufhin den Sterbefall und stellt die erforderlichen Urkunden aus.

In Absprache mit dem Standesbeamten können Sie einen entsprechenden Bestattungsplatz auswählen und den gewünschten Tag für die Bestattung festlegen. Die kirchliche Einsegnung ist mit dem betreffenden Pfarramt abzusprechen. Der Bestattungstermin (frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes) wird vom Pfarramt und der Gemeindeverwaltung festgesetzt.

 

Frist/Dauer

Die behördlichen Schritte müssen die Angehörigen spätestens am darauffolgenden Werktag  veranlassen. Eine Bestattung darf auf dem Friedhof erst erfolgen, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) beim Standesamt vorliegen.

Weitere Hinweise
Abschiedsräume
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