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Rathaus

Baulasten

Eine Baulast ist die durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen  (z. B. Baulast für Stellplätze). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen.

Arten von Baulasten:

  • Abstands-Baulast
  • Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
  • Leitungs-Baulast
  • Anbau-Baulast
  • Vereinigungs-Baulast
  • Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
  • Nutzungsbeschränkungen
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Verfahrensablauf

Die Übernahme einer Baulast wird in der Regel im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.

Das Baulastenbuch wird in der Gemeinde geführt und ist bei berechtigtem Interesse einsehbar.

Zugehörigkeit zu
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