Meldebescheinigung beantragen
Die Meldebestätigung oder Aufenthaltsbescheinigung dient zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse tatsächlich gemeldet ist.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Team
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 5,00 EuroZugehörigkeit zu
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