Volltextsuche auf: https://mobil.umkirch.de
Rathaus

Hundesteuer - Hund anmelden

Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes.

Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteueranmeldung" verwenden, das bei der Gemeinde erhältlich ist oder auch zum Download zur Verüfung steht.

Erforderliche Unterlagen
  • aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten/Leistung

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für den Ersthund 84,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 168,00 €.
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, wird der entsprechende Bruchteil fällig.

Hinweis: Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H).

Ebefalls steuerbefreit sind Hunde, die eine Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Direkt nach oben