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Rathaus

Festhalle und sonstige Räume

Die Gemeinde vermietet für besondere Anlässe den Bürgersaal. Für Vereine besteht die Möglichkeit die Turn- und Festhalle zu mieten.
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Vergabe der Räumlichkeiten ist eine frühzeitige Terminabsprache.
Verfahrensablauf

Die Vereine und Institutionen geben im Spätjahr ihre Veranstaltungstermine für das kommende Jahr bekannt. Hierbei wird die Vermietung der Turn- und Festhalle und des Bürgersaales festgelegt.

Nach der Terminabsprache wird auf der Grundlage der Benutzungsordnung für die Festhalle eine vertragliche Vereinbarung getroffen (siehe Formulare).

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