Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.
Satzung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.