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Rathaus

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich.

1.1 Für Ablichtungen werden erhoben bei einem Format bis DIN A 4
  für die erste Seite

0,75 €

  für jede weitere Seite

0,50 €

1.2 Bei einem größeren Format
  für die erste Seite

1,25 €

  für jede weitere Seite

1,00 €

1.3 Werden anstatt Schreibgebühren oder Fotokopien, Datenträger mit entsprechenden Dokumenten, Bildern oder ähnliches überlassen, werden erhoben
  für eine Diskette

3,00 €

  für eine CD-Rom

5,00 €

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Vertiefende Informationen

UVP-Portal

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